Allgemeine Geschäftsbedingungen der mp NETworks GmbH

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der mp NETworks GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und auch bei entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die mp NETworks GmbH diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der mp NETworks GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch die mp NETworks GmbH zustande. Die mp NETworks GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der mp NETworks GmbH. Soweit § 434 Abs. 1 BGB nicht entgegensteht, sind Maße, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Eigenschaften nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Feste Termine zur Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Leistungsänderungen, insbesondere Verbesserungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller unter Berücksichtigung der Interessen der mp NETworks GmbH zumutbar sind.

§ 3 Leistungsbeschreibung / Vertragsart

Die Leistungen der mp NETworks GmbH werden in Anlehnung an einen Dienstvertrag als Vertragsart sui generis erbracht. Die Leistungen werden insbesondere nicht im Rahmen eines Werkvertrages erbracht. Geschuldet ist daher nicht der Erfolg, sondern nur das Bemühen. Die mp NETworks GmbH erbringt Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen für den Besteller. Die mp NETworks GmbH erbringt die Leistungen in der Weise, dass der Besteller gegenüber der mp NETworks GmbH seinen Beratungs- und unterstützungsbedarf ausführlich schildert. Die mp NETworks GmbH berät daraufhin den Besteller hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten der aufgeworfenen Fragestellungen und unterstützt den Besteller bei Bedarf bei der Realisierung der jeweiligen Leistung. Soweit die mp NETworks GmbH im Rahmen der Unterstützungsdienstleistung Sachen an den Besteller verkauft, findet Kaufrecht nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

§ 4 Vergütung / Preise

Die Vergütung der Leistungen der mp NETworks GmbH erfolgt aufwandsbezogen, wobei für jeden Einsatz mindestens eine halbe Stunde Aufwand berechnet wird. Ansonsten wird viertelstündlich aufwandsbezogen abgerechnet. Die mp NETworks GmbH stellt dem Besteller zusätzlich Fahrtkosten in üblicher Höhe in Rechnung. Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise inkl. Verpackung und Transport zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs berechtigen nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. die mp NETworks GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Preisanpassungen sind auch bei Dauerschuldverhältnissen möglich, wenn sich wesentliche Preisfaktoren für die Erbringung der Leistung durch die mp NETworks GmbH ändern. Die mpNETworks GmbH benachrichtigt den Besteller über die Gründe von Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen. Erhöht sich der Preis der Leistung ohne Leistungsänderung um über 15 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

Alle Leistungs- und Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die mp NETworks GmbH. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs ist die mp NETworks GmbH berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Lieferverpflichtungen werden unter dem Vorbehalt eingegangen, dass die mp NETworks GmbH selbst rechtzeitig beliefert wird. Auf Nachfrage weist die mp NETworks GmbH dem Besteller die Nichtlieferung oder die Verzögerung nach. Beruht die Nichteinhaltung oder Verzögerung von Leistungs- oder Lieferverpflichtungen auf höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Hindernissen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die Dauer des jeweiligen Ereignisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch bei Liefer- und Leistungsverzögerungen der Lieferanten der mp NETworks GmbH oder deren Unterlieferanten, die auf höherer Gewalt beruhen. Die mp NETworks GmbH wird den Besteller über Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt benachrichtigen. Für den Fall, dass das erschwerende oder verhindernde Ereignis länger als zwei Monate andauert, sind die mp NETworks GmbH und auch der Besteller berechtigt, bezüglich der ausstehenden Lieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann im Falle des Lieferverzuges keinen Verzugsschaden geltend machen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs sind Schadensersatzansprüche des Bestellers in Fällen, in denen der Liefer- oder Leistungsverzug von der mp NETworks GmbH zu vertreten ist, ausgeschlossen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Dem Besteller steht es jedoch frei, in diesen Fällen vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist verpflichtet, georderte Ware von der mp NETworks GmbH abzunehmen. Verweigert der Besteller die Annahme bestellter Ware, so ist er verpflichtet, der mp NETworks GmbH den durch die Nichtabnahme entstandenen Schaden zu ersetzen. Soweit die mp NETworks GmbH nicht den Schaden konkret nachweist, ist der Besteller verpflichtet, einen Betrag i.H.v. 25,00 % des Bestellwertes der Ware an die mp NETworks als Schadensersatz für die Nichtabnahme zu zahlen.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Im Bereich des Geschäftsverkehrs geht die Gefahr bei der Lieferung von Waren mit der Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Besteller über. Gleiches gilt, wenn die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume/das Lager der mp NETworks GmbH verlassen hat.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Ansprüche der mp NETworks GmbH auf Zahlung sind bei Übergabe der Ware, Erbringung der Dienstleistung oder bei Übersendung der Rechnung fällig. Gegen die Ansprüche der mp NETworks GmbH kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist. Für den Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit dieses sich nicht auf unbestrittene oder rechtskräftige Gegenansprüche bezieht. Zahlungen des Bestellers werden unabhängig von widersprechenden Bestimmungen des Bestellers jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten für den Einzug der Forderung und/oder Zinsen auf die Hauptforderung entstanden, so wird die Zahlung des Bestellers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren verbleiben bis zu vollständigen Bezahlung im Eigentum der mp NETworks GmbH. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs behält sich die mp NETworks GmbH das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Bestellers aus der Geschäftsverbindung vor. Sofern Forderungen gegenüber dem Besteller in laufender Rechnung gebucht werden, ist hiervon im Wege des Kontokorrentvorbehaltes auch der anerkannte Saldo erfasst. Wird Vorbehaltsware mit Gegenständen vermischt oder verbunden, die nicht im Eigentum der mp NETworks GmbH stehen, so erwirbt die mp NETworks GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird stets für die mp NETworks GmbH vorgenommen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware berechtigt, solange er sich nicht in Verzug befindet. Der Besteller tritt schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages an die mp NETworks GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die mp NETworks GmbH ermächtigt den Besteller zur Einziehung der Forderung für deren Rechnung im eigenen Namen. Die Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pflichtgemäß nachkommt. Sofern Dritte auf Vorbehaltsware zugreifen, ist der Besteller verpflichtet, auf das Eigentum der mp NETworks GmbH hinzuweisen und letztere unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 9 Internet-Dienstleistungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die mp NETworks GmbH die Erbringung der Internet-Dienstleistungen (Access, Hosting, Domainregistrierung, Design) fachkundigen Dritten übertragen. Die Verfügbarkeit der Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Auch die Vertragsdauer für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung. Soweit die Registrierung von Domains Gegenstand der vom Besteller beauftragten Internet-Dienstleistungen ist, wird die mp NETworks GmbH gegen über der jeweils zuständigen Top-Level-Domain-Registrierungsstelle lediglich als Vermittler und ggf. als Vertreter tätig. Durch Verträge mit der jeweiligen Registrierungsstelle wird ausschließlich der Besteller berechtigt und verpflichtet. Die mp NETworks GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Besteller beantragten Domains für diesen registriert werden. Der Besteller garantiert, dass die zu beantragende Domain frei von Rechten Dritter ist. Der Besteller stellt die mp NETworks GmbH und deren Erfüllungsgehilfen von unmittelbaren und mittelbaren Ersatzansprüche Dritter, die auf der unberechtigten/unzulässigen Verwendung der Domain beruhen, frei. Der Besteller ist verpflichtet, die auf seinen Internetseiten bereitgestellten Inhalte als eigene Inhalte eindeutig zu kennzeichnen. Es wird ausdrücklich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nach § 6 des Teledienstegesetzes und § 10 des Mediendienstestaatsvertrages hingewiesen. Der Besteller ist verpflichtet, es zu unterlassen auf seinen Internetseiten Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Die mp NETworks GmbH wird die Internetseiten des Bestellers sperren, wenn sie von dort bereitgehaltenen rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt. Der Besteller stellt die mp NETworks GmbH von Ersatzansprüchen Dritter, die auf rechtswidrigen Inhalten oder auf der Verletzung von Rechten Dritter beruhen, frei. Der Besteller ist verpflichtet, der mp NETworks jede Änderung der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller hat seine E-Mail-Accounts/-postfächer in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die mp NETworks GmbH behält sich vor, für den Besteller eingehende Nachrichten zurückzusenden, wenn vereinbarte Kapazitätsgrenzen für E-Mail-Postfächer überschritten worden sind. Der Besteller verpflichtet sich, keine so genannten SPAM-Mails zu versenden. Dabei handelt es sich um E-Mails mit werbenden Inhalt, die ohne Einverständnis der jeweiligen Empfänger an diese gesendet werden. Führt dieser unerlaubte Massenenversand von E-Mails zu Beeinträchtigungen der Dienstleistungserbringung der mp NETworks GmbH oder Dritten, die im Auftrag der mp NETworks Internet-Dienstleistungen erbringen, so ist der Besteller zum Ersatz der hieraus entstehenden Schäden verpflichtet.

§ 10 Gewährleistung / Untersuchungspflichten

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Besonderheiten: Offensichtliche Mängel, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware müssen vom Besteller unverzüglich, spätestens aber 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Soweit ein Mangel vorliegt, kann der Besteller nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, soweit dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten für die mp NETworks GmbH verbunden ist. Liegen unverhältnismäßig hohe Kosten für die mp NETworks GmbH vor, beschränken sich die Rechte des Bestellers auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadenersatz zu verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen die mp NETworks GmbH stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar. Die mp NETworks GmbH behält sich gegenüber dem Besteller den Ersatz von Aufwendungen vor, die durch die Abwicklung unberechtigter Gewährleistungsansprüche, soweit dies auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, entstanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls ein Jahr. Bei Verkauf von Neuwaren an Privatpersonen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.

§ 11 Sonstige Schadensersatzansprüche/Haftungsausschluss

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die mp NETworks GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausgenommen sind ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der mp NETworks GmbH beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die mp NETworks GmbH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der mp NETworks GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

§ 12 Software

Bei der Lieferung von Software gelten über die diese Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software wird deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

§ 13 Datenschutz

Die mp NETworks GmbH speichert personenbezogene Daten des Bestellers für Zwecke der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Rechtsgrundlage für Speicherung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für den Bereich der Internet-Dienstleistungen gelten ferner die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung und des Teledienstedatenschutzgesetzes. Aufgrund der offenen Netzarchitektur des Internets kann der Schutz personenbezogener Daten bei der Übertragung nicht gewährleistet werden. Der Besteller ist gehalten, selbst Maßnahmen zum Schutz personenbezogener oder anderer Daten zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass Daten des Bestellers, die auf einem Web-Server der mp NETworks GmbH, deren Erfüllungsgehilfen oder mit der Dienstleistung beauftragten Dritten gespeichert sind, jederzeit von diesen eingesehen werden können. Der Besteller muss selbstverantwortlich Maßnahmen treffen, die die Sicherheit seiner Daten vor unbefugter Kenntnisnahme oder Veränderungen durch Dritte gewährleistet.

§ 14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG/UNCITRAL) ausgeschlossen wird. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Flensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesen Fällen gilt statt der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie der Besteller und die mp NETworks GmbH vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.